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Verhaltenskodex

1. Einhaltung der Gesetze

Das gute Image und die Integrität von Beckerturm Immobilien erfordern die uneingeschränkte Befolgung der Gesetze und verbindlichen Vorschriften in allen Ländern, in denen die Beckerturm Immobilien GmbH aktiv ist. Wir sind deshalb entschlossen, bei unseren Geschäftstätigkeiten alle anwendbaren Gesetze vollumfänglich eizuhalten. Mitarbeitende sind dafür verantwortlich, dass sie die gesetzlichen Erfordernisse in ihrem Arbeitsbereich verstehen und befolgen. Das Management informiert sich über den relevanten gesetzlichen regulativen Rahmen seines jeweiligen Geschäftsfelds und gibt seinen Teams die erforderlichen Anweisungen und Ratschläge. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, ihre Aufgaben in fairer Art und Weise wahr zu nehmen.

2. Gesundheit, Sicherheit und Umwelt

Wir setzen uns dafür ein, die Umwelt zu schützen und die örtlichen Standards zu respektieren, die zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz entwickelt wurden. Unsere Betriebseinrichtungen betreiben wir unter Beachtung derartiger Anforderungen. Wir entwickeln unsere Produkte in Übereinstimmung mit den industriellen Standards in Bezug auf Sicherheits-, Gesundheits- und Umwelterfordernisse.

3. Beziehungen zu Wettbewerbern und Geschäftspartnern

Wir betreiben fairen Wettbewerb, indem wir eine faire Preisgestaltung und den Schutz von Kunden sicherstellen. Dieses Verhalten leitet unsere Beziehungen zu Wettbewerbern, Lieferanten, Händler, Vertriebspartner und Kunden. Wir unterlassen den Abschluss von Verträgen oder sonstigen Aktivitäten, die Preise und Preisformeln festlegen oder abstimmen. Wir sehen auch von Verhaltensweisen ab, die geschützte oder im Wettbewerb sensible Informationen verbreiten. Fairer Wettbewerb betrifft alle Aspekte der Geschäftstätigkeit.

4. Finanzen und Buchhaltung

Alle Geschäftsaktivitäten der Beckerturm Immobilien GmbH müssen ordnungsgemäß autorisiert sowie vollständig und genau in den Büchern und Unterlagen der Gesellschaft gemäß den anwendbaren Buchhaltungsgrundsätzen verbucht werden. Die Gesellschaft verbietet falsche oder irreführende Einträge in ihren Büchern und Unterlagen oder in jeglichen amtlichen Anträgen, und alle Mitarbeiter haben sich daran zu halten.

5. Arbeitsverhältnisse

Alle Mitarbeitenden können von der Beckerturm Immobilien GmbH erwarten, dass diese ihre Verantwortlichkeiten als Arbeitgeber stets zeitgerecht und korrekt erfüllt. Die Gesellschaft wiederum erwartet von ihren Mitarbeitenden, dass diese sich nach besten Kräften und Fähigkeiten einsetzen. Dabei finden die folgenden Grundsätze Anwendung:

  • Wir fördern eine Arbeitskultur, die gegenseitigen Respekt, Offenheit und individuelle Integrität unterstützt.
  • Wir respektieren die regionalen Standards / Normen der Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen am Arbeitsplatz.
  • Bei der Einstellung von Personal und bei Beförderungen entscheiden wir aufgrund persönlicher Qualifikationen, Fähigkeiten und Leistungen, nicht jedoch aufgrund von Geschlecht, Rasse oder sonstigen diskriminierenden Faktoren.
  • Wir unterstützen den Meinungsaustausch zwischen den Mitarbeitenden und dem Management
  • Wir betreiben keine Zwangs- oder Kinderarbeit.
  • Wir tolerieren keine Gewalt am Arbeitsplatz, einschließlich Drohungen, drohendem Verhalten, Belästigungen, Einschüchterungen oder ähnlichem Verhalten.
  • Wir schützen die persönlichen Daten und die Privatsphäre der Mitarbeitenden

6. Schutz von Geschäftsdaten

Alle Mitarbeitenden sind aufgefordert, das Eigentum der Beckerturm Immobilien GmbH sorgfältig zu behandeln und es vor Verlust, Diebstahl, Missbrauch und unerlaubter Nutzung, Zugang oder Veräußerung zu schützen. Vertrauliche Informationen (einschließlich technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Informationen) sind wichtige Vermögensgegenstände. Kein Mitarbeiter darf derartige Informationen gegenüber nicht autorisieren Dritten offenlegen. Jeder Mitarbeiter hat die Vertraulichkeit derartiger Informationen gegenüber Dritten, z.B. Kunden oder Lieferanten, zu wahren. Zu vertraulichen Informationen gehören zum Beispiel:

  • Technische Informationen über aktuelle oder geplante Projekte
  • Beschaffungspläne, Lieferanten-, Kunden- oder Preislisten;
  • Kosten-, Preisgestaltungs-, Marketing- oder Dienstleistungsstrategien;
  • Nichtöffentliche Ertragsberichte und andere finanzielle Berichte;
  • Informationen bezüglich Veräußerungen, Fusionen und Käufen von Gesellschaften oder Geschäften.

7. Nutzung von Informationstechnologien

Bezüglich der Nutzung von Computer, des Internets und der Software am Arbeitsplatz sind alle Mitarbeitenden aufgefordert, die Richtlinien der Gesellschaft zu befolgen, für die sie arbeiten. Alle Mitarbeitenden sind aufgefordert, die Netzwerke der Beckerturm Immobilien GmbH zu schützen sowie Straftaten und den Missbrauch von Software zu vermeiden.